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Mitglieder des Aktionsbündnis Darstellende Künste unterstützen den offenen Brief der Schauspiel-Ensembles der Baden-Württembergischen Theater

Berlin 12. März 2021
Pressemitteilung

Mitglieder des Aktionsbündnis Darstellende Künste unterstützen den offenen Brief der Schauspielensembles der Baden-Württembergischen Theater vom 5. März 2021

 Zum Aktionsbündnis:

Die im Aktionsbündnis Darstellende Künste zusammenarbeitenden Verbände vertreten die Berufsgruppen der Autor*innen, Bühnenbildner*innen, Choreograf*innen, Dramaturg*innen, Inspizient*innen, Kostümbildner*innen, Lichtdesigner*innen, Maskenbildner*innen, Musiker*innen, Puppenspieler*innen, Regisseur*innen, Sänger*innen, Schauspieler*innen, Tänzer*innen und Videokünstler*innen, die in den Darstellenden Künsten arbeiten. Ein Großteil der Mitglieder dieser Verbände und Netzwerke gehört zur Gruppe der Soloselbständigen.

Das Aktionsbündnis Darstellende Künste versteht sich als offene Diskussions- und Kommunikationsplattform. An den regelmäßigen Arbeitstreffen nehmen gelegentlich auch der Deutsche Bühnenverein, die Allianz der Freien Künste und der Fonds Darstellende Künste teil.

Es ist ein Zusammenschluss aus folgenden Verbänden: art but fair, Bund der Szenografen*, Bundesverband Freie Darstellende Künste, Dachverband Tanz Deutschland*, Dramaturgische Gesellschaft*, dramaturgie-netzwerk*, ensemble-netzwerk, GDBA*, Inspizienten-Netzwerk*, Netzwerk flausen+, Pro Quote Bühne*, regie-netzwerk*, Ständige Konferenz Schauspielausbildung*, theaterautor*innen-netzwerk sowie Verband der Theaterautor*innen*. (Mit * gekennzeichnet sind die Verbände und Netzwerke, die den untenstehenden offenen Brief mitzeichnen.)

Das Aktionsbündnis hat seit der Pandemie und dem damit verbundenen Aussetzen von Veranstaltungen mehrfach auf die Lage der Freiberufler*innen und Kunstschaffenden hingewiesen und gefordert, Notfallhilfen sowie Ausfallhonorare schnell und unbürokratisch zu gewähren, da die meisten Künstler*innen über keine finanziellen Rücklagen verfügen. Deshalb unterstützen 12 Mitglieder des Aktionsbündnisses die Forderungen der Schauspielensembles der Baden-Württembergischen Theater Gastkünstler*innen Ausfallgagen zu zahlen.

Hier der offene Brief im Wortlaut:

  1. März 2021

Sehr geehrte Frau Ministerin Bauer,

sehr geehrte Frau Staatssekretärin Olschowski,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir, die unterzeichnenden Schauspielensembles der Baden-Württembergischen Theater,

sind trotz Ihrer Pressemitteilung Nr. 034/2021 vom 3. März 2021 in großer Sorge um

unsere Gastkünstler*innen. Der Ausfall der vielen Vorstellungen, das Erliegen des

Kulturbetriebs im Allgemeinen, bedeutet für unsere freischaffenden Kolleg*innen den

Wegfall sämtlicher Einnahmequellen und eine existentielle Bedrohung.

In BW gibt es zahlreiche Theater – sowohl kommunale Theater, als auch Staatstheater

und Landesbühnen -, in denen Gastkünstler*innen seit Beginn der Pandemie im März

2020 für entfallene Produktionen und Vorstellungen nur unangemessen bis gar nicht

entschädigt wurden, wie beispielsweise das Ensemble aus Karlsruhe nach Gesprächen

mit Gäst*innen des Hauses berichtet.

Wir zitieren aus Ihrer Pressemitteilung (Nr. 034/2021):

„Ausfallhonorare für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler: Staatstheater kommen ihrer

Verantwortung nach (…). Das Land hat daher bereits im Juni 2020 auf Initiative des

Kunstministeriums für seine beiden Staatstheater Rechtssicherheit geschaffen. Die

Staatstheater dürfen (…) Ausfallgagen zahlen.“

Seit einem Jahr erleben wir, wie die Verantwortung von höchster politischer Ebene und den Verwaltungen der Kulturinstitutionen hin und her geschoben wird. Es wird den betroffenen Personen eine klare Rechtsaussage verwehrt und sie finden keine*n Ansprechpartner*innen. Dadurch werden die freischaffenden Künstler*innen zum Spielball eines kulturpolitischen Kräftemessens, in dem die Theaterleitungen und das Kulturministerium kaum bis keine Verantwortung übernehmen. Uns wird von verschiedenen Theaterleitungen – sowohl von Staatstheatern als auch von Theatern in kommunaler Trägerschaft – gesagt, dass sie ihre Gäst*innen nicht angemessen zahlen dürfen oder können. Wir fragen uns nun: Bei wem liegt denn die Verantwortung? Es ist untragbar, dass nach wie vor keine klare und faire Rechtssicherheit im Umgang mit Gastverträgen geschaffen wurde, umso mehr, da wir wahrscheinlich noch lange mit der Pandemie und ihren Folgen werden umgehen müssen.

Sie schreiben in Ihrer Pressemitteilung: „Bisher haben die Württembergischen Staatstheater rund 235.000 Euro Ausfallhonorare ausbezahlt, das Badische Staatstheater wird insgesamt rund 120.000 Euro an Ausfallhonoraren an Gastkünstlerinnen und -künstler ausbezahlen. Das ist ein wichtiges Signal der Solidarität in dieser schwierigen Zeit für viele, die von diesen Gagen dringend abhängig sind“ In Ihrer Pressemitteilung wird nicht klar, in welcher Höhe Ausfallhonorare gezahlt werden sollen. In unseren Gesprächen mit freischaffenden Kolleg*innen wurde uns unter anderem von Ausfallgagen in Höhe von 30% berichtet. Ein*e Kolleg*in beispielsweise, die eine Abendgage von 300,- Euro brutto bekommt und 6 Vorstellungen in einem Monat spielen würde, erhielte demnach statt 1.800,- Euro brutto eine Ausfallgage von 540,- Euro brutto. Davon kann kein Mensch leben. Eine solche Situation leistet den oft prekären Lebenssituationen vieler freischaffender Künstler*innen Vorschub, die bisher ohnehin schon durch alle Förderungsraster gefallen sind, wie in dem eindrücklichen Brief „Wir sind nicht gerettet!“ der Schauspielerin Julischka Eichel an Frau Ministerin Monika Grütters beschrieben (nachzulesen auf nachtkritik.de).

Was genau verstehen Sie also unter dem Begriff Solidarität für freischaffende Künstler*innen? Wir fragen uns nun, wo ist das Geld für die Gastkünstler*innen geblieben? Wie viel Ausfallhonorar soll ihnen gezahlt werden? 30% oder sogar 100%? Diese Informationen sind wichtig für all jene Kolleg*innen, die in der Kulturbranche den schwierigsten Stand haben, rechtlich ohnehin kaum abgesichert sind und derartig unter den unverschuldeten Vorstellungs- und Produktionsausfällen leiden müssen. Wir Festangestellte sehen das mit Fassungslosigkeit. Weiter heißt es in Ihrer Pressemitteilung: „Das Land finanziere dort, wo es selbst nicht Träger sei, sondern nur fördere, Ausfallhonorare immer mit, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage gebe.“ Allerdings verwies schon der Deutsche Bühnenverein in einer Pressemitteilung vom 12.02.2021 darauf, dass es „völlig unverständlich sei (…), dass Abfindungen, die an freie Künstlerinnen und Künstler aufgrund ausgefallener Vorstellungen ausgezahlt wurden, nicht als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt werden.“ Wie soll eine solche Förderung wahrgenommen werden, wenn sie nicht abgerechnet werden kann?

Auch hier wieder eine Verschiebung der Verantwortung und dazwischen die leeren Konten unserer Kolleg*innen. Darüber hinaus nehmen wir mit Besorgnis die Umstellung der Förderpraxis von einer Festbetragsfinanzierung auf eine Fehlbedarfsfinanzierung wahr. Wir befürchten, dass es dadurch vielen Kommunaltheatern unmöglich gemacht wird, Ausfallzahlungen an ihre Gäste zu tätigen, ohne selbst erheblichen finanziellen Schaden zu nehmen.

Schon die kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Rivoir (SPD) vom 27.01.2021 (Drucksache 16/9840) stellt die Frage, ob die Beibehaltung der Fehlbetragsfinanzierung (sic!) auch für die kommenden Jahre geplant ist. Sie, Frau Bauer, sagen: „Sobald zu einem regelmäßigen Betrieb zurückgekehrt werden kann (…) wird die Festbetragsfinanzierung wieder aufgenommen.“

Was heißt das konkret? Wann soll diese Krise denn vorbei sein? Wie definieren Sie einen regelmäßigen Betrieb?

Wir fordern eine rechtlich verbindliche Regelung, die klare Faktoren benennt, mit denen eine Rückkehr zur Festbetragsfinanzierung garantiert wird.

All diese oben genannten Missstände führen dazu, dass uns Schauspieler*innen, Musiker*innen, Kostümbildner*innen, Regisseur*innen, Bühnenbildner*innen, Tänzer*innen, Videokünstler*innen, Lichtdesigner*innen, Puppenspieler*innen und viele mehr längerfristig abhanden kommen und nicht mehr in die Kulturarbeit zurückkehren werden, wie etablierte Verbände bereits seit Monaten berichten. Die erwarteten Folgen des Verlustes dieses kreativen Potenzials werden das gesamte gesellschaftliche Leben und das Miteinander spürbar treffen.

Ohne freischaffende Künstler*innen, deren Mitarbeit in jeder unserer Aufführungen unverzichtbar ist, werden wir unseren Spielbetrieb in der bisherigen Form nicht wieder aufnehmen können.

Ohne Gastkünstler*innen kein Theater!

 In Solidarität mit unseren freischaffenden Kolleg*innen,
Ihre Schauspielensembles von Baden-Württemberg

Badische Landesbühne Bruchsal
Württembergische Landesbühne Esslingen
Theater Freiburg
Theater Heidelberg
Junges Theater Heidelberg
Theater Heilbronn
Badisches Staatstheater Karlsruhe
Junges Staatstheater Karlsruhe
Theater Konstanz
Theater Pforzheim
Landestheater Tübingen
ITZ im Zimmertheater Tübingen
Theater Ulm